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   LSG Sachsen, 07.11.2007 - L 3 B 490/07 SO-ER   

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https://dejure.org/2007,30576
LSG Sachsen, 07.11.2007 - L 3 B 490/07 SO-ER (https://dejure.org/2007,30576)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07.11.2007 - L 3 B 490/07 SO-ER (https://dejure.org/2007,30576)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 07. November 2007 - L 3 B 490/07 SO-ER (https://dejure.org/2007,30576)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anordnung einer einstweiligen Anordnung durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zur Regelung eines vorläufigen Zustandes; Anspruch auf Gewährung eines Darlehens zum Zwecke der Abwendung einer Zwangsvollstreckung wegen der Erstattung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1993 - 6 S 2619/91

    Hilfe zum Lebensunterhalt: keine Absetzbarkeit von Tilgungsraten auf bestehende

    Auszug aus LSG Sachsen, 07.11.2007 - L 3 B 490/07 SO-ER
    Eine vergleichbare Notlage im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB XII kann jedoch nicht bei jeder Notlage aus allen Lebensbereichen vorliegen, sondern nur dann, wenn sie sich ihrem Inhalt und Wesen nach mit der Gefährdung der Unterkunft vergleichen lässt, selbst wenn sie sich nicht unmittelbar auf die Unterkunft bezieht (so bereits zu § 15a BSHG: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Januar 1993 - 6 S 2619/91 - FEVS 44, 160 = JURIS-Dokument RdNr. 26).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 7 SO 456/09
    Die Sozialhilfe bietet regelmäßig keine Grundlage, den Rechtssuchenden vor der Inanspruchnahme wegen der zu erstattenden Kosten des Gegners zu schützen (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 310 § 166 VwGO Nrn. 24, 30 und 32; Sächs. LSG, Beschluss vom 7. November 2007 - L 3 B 490/07 SO-ER (juris); OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juli 1992 - 8 A 1066/90 - NJW 1993, 482; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. März 1995 - 7 S 3583/94 - (juris)); dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. den in den beiden letztgenannten Entscheidungen des BVerwG zitierten Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 16. März 1992 - 1 BvR 29/92 - ferner BVerfGE 78, 194, 118).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2012 - L 7 SO 1546/12
    Aus denselben Gründen fehlt es auch an einer vergleichbaren Notlage i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGB XII. Aufgrund der Möglichkeiten des zivilprozessualen Pfändungsschutzes droht bei einer Zwangsvollstreckung gerade nicht der Verlust von zum Lebensunterhalt notwendigen finanziellen Mitteln, Möbel, Hausrat, Kleidung oder Unterkunft (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 7. November 2007 - L 3 B 490/07 SO-ER - (juris)).
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